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Anfechtung

Anfechtung

Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Zahlungsbefehls durch Dauer eines verspäteten Aberkennungsverfahrens

Kommentierung
Anfechtung
Konkurs- & Nachlassverfahren
In seinem Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob die Gültigkeitsfrist des Zahlungsbefehls durch eine verspätet erhobene Aberkennungsklage nach Art. 83 Abs. 2 SchKG verlängert wird, welche im Nachgang in eine negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG (ohne angeordnete Einstellung der Betreibung) umgewandelt wurde. Es gelangte dabei zum Schluss, dass der Zeitraum der verspätet erhobenen Aberkennungsklage nach Art. 83 Abs. 2 SchKG bis zum Nichteintretens- und Umwandlungsentscheid des Gerichts bei der Verlängerung der Gültigkeit des Zahlungsbefehls nach Art. 88 Abs. 2 SchKG zu berücksichtigen ist.
Dominik Milani
iusNet SchKG 28.03.2024

Auswirkungen der Tilgung einer in Betreibung gesetzten Forderung

Kommentierung
Anfechtung
Das Bundesgericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob eine Betreibung aufgrund von Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG «gelöscht» werden kann. Aufgrund der Begleichung der in Betreibung gesetzten Forderung durch den Beschwerdeführer sei die Nichtbekanntgabe auf dieser Grundlage in casu nicht mehr möglich. Die Zahlung einer in Betreibung gesetzten Forderung werde des Weiteren als deren Anerkennung verstanden, womit die Betreibung als gerechtfertigt erscheine und sich das Verfahren nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG erübrige.
Daniel Pfäffli
iusNet SchKG 31.03.2022

Auswirkungen der Tilgung einer in Betreibung gesetzten Forderung

Rechtsprechung
Anfechtung
Das Bundesgericht setzte sich damit auseinander, ob eine Betreibung aufgrund von Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG "gelöscht" werden kann. Aufgrund der Begleichung der in Betreibung gesetzten Forderung durch den Beschwerdeführer sei die Nichtbekanntgabe auf dieser Grundlage in casu nicht mehr möglich. Die Zahlung einer in Betreibung gesetzten Forderung werde des Weiteren als deren Anerkennung verstanden, womit die Betreibung als gerechtfertigt erscheine und sich das Verfahren nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG erübrige.
iusNet SchKG 27.01.2022

Die Beweislast für die Urteilsunfähigkeit bei Entgegennahme des Zahlungsbefehls liegt beim Empfänger

Rechtsprechung
Anfechtung
Das Bundesgericht musste die Nichtigkeit eines Zahlungsbefehls aufgrund von angeblicher Urteilsunfähigkeit im Zeitpunkt der formellen Zustellung beurteilen sowie die Frage, wen die Beweislast dafür trifft. Da die Beschwerdeführerin Rechte aus der Urteilsunfähigkeit ableitet, hat sie diese zu beweisen – etwas Gegenteiliges könne nicht aus Art. 72 SchKG abgeleitet werden.
iusNet SchKG 27.01.2022