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Schuldbetreibung und Konkurs > Modulspezifische Rechtsgebiete > Revision

Revision

Revision

Spezielles Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen per 1.1.2024 in Kraft

Kommentierung
Revision
Per 1. Januar 2024 trat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Die Teilrevision bringt neben klassischen aufsichtsrechtlichen Regelungen auch solche auf dem Gebiet der Sanierung von Versicherungsunternehmen mit sich. Die FINMA kann neu, anstatt den Konkurs zu eröffnen, auch ein Sanierungsverfahren einleiten (Art. 51a Abs. 1 lit. b, 52a nVAG). Das Gesetz sieht konkret ein spezielles Sanierungsverfahren gemäss Art. 52a-52m nVAG vor. Zudem erweitert das nVAG den Kanon an Sicherungsmassnahmen (neu: «Schutzmassnahmen»), indem es Stundung und Fälligkeitsaufschub nicht länger von einer Insolvenzgefahr abhängig macht (Art. 51 Abs. 2 lit. i, Art. 51a Abs. 3 nVAG).
Florian Eichel
iusNet SchKG 25.01.2024

Vorentwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zum Thema der Digitalisierung

Fachbeitrag
Revision

Die wichtigsten Punkte der vorgeschlagenen Änderung des SchKG kurz dargestellt

Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgesehenen Änderungen sollen dazu beitragen, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung im Betreibungswesen besser genutzt werden können. Namentlich sollen die Betreibungsämter vor der Erstellung der Betreibungsauskunft neu den Meldeort des Schuldners abklären, indem sie auf die Daten der Einwohnerregister zugreifen. Weiter soll die Verwendung elektronischer Verlustscheine gefördert und die Versteigerung von beweglichen Vermögensgegenständen über Online-Plattformen geregelt werden. Die Vernehmlassung dauerte bis am 17. Oktober 2022.
iusNet SchKG 24.11.2022

Inkrafttreten der Revision der GebV SchKG

Gesetzgebung
Revision

Die wichtigsten Punkte der Revision

Per 1. Januar 2022 trat die revidierte GebV SchKG in Kraft. Mit der Revision wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, welche den Bedürfnissen nach zeitgemässen Gebühren für die Tätigkeiten der Zwangsvollstreckungsorgane im Betreibungs- und Konkursverfahren Rechnung tragen sollen. Dabei wurde namentlich die Notwendigkeit erkannt, sowohl Änderungen der Gebühren im Zusammenhang mit dem elektronischen Behördenverkehr als auch Änderungen der Entscheidgebühren in betreibungsrechtlichen Summarsachen vorzunehmen.
iusNet SchKG 27.01.2022

Inkrafttreten der Revision der GebV SchKG

Kommentierung
Revision

Die wichtigsten Punkte der Revision

Per 1. Januar 2022 trat die revidierte GebV SchKG in Kraft. Mit der Revision wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, welche den Bedürfnissen nach zeitgemässen Gebühren für die Tätigkeiten der Zwangsvollstreckungsorgane im Betreibungs- und Konkursverfahren Rechnung tragen sollen. Dabei wurde namentlich die Notwendigkeit erkannt, sowohl Änderungen der Gebühren im Zusammenhang mit dem elektronischen Behördenverkehr als auch Änderungen der Entscheidgebühren in betreibungsrechtlichen Summarsachen vorzunehmen.
Dominik Milani
iusNet SchKG 27.01.2022