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Klagerückzug

Der Rückzug einer negativen Feststellungsklage stellt keinen definitiven Rechtsöffnungstitel dar.

Kommentierung
Rechtsöffnung
Das Bundesgericht befasste sich einerseits mit der Auswirkung einer hängigen Anerkennungsklage auf ein parallel eingeleitetes Verfahren um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung. Andererseits entschied es die Frage, ob der Rückzug einer negativen Feststellungsklage des Betriebenen für den Betreibungsgläubiger einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellt. Aufgrund des unterschiedlichen Prozessthemas sowie der Natur des Anerkennungsprozesses im Vergleich zum Rechtsöffnungsverfahren wies das Bundesgericht den Einwand der Rechtshängigkeit zurück. Dem Klagerückzug sprach es die Eignung als definitiver Rechtsöffnungstitel ab.
Florian Eichel
iusNet SchKG 27.01.2022

Der Rückzug einer negativen Feststellungsklage stellt keinen definitiven Rechtsöffnungstitel dar

Rechtsprechung
Rechtsöffnung
Das Bundesgericht befasste sich mit der Auswirkung einer hängigen Anerkennungsklage auf ein parallel eingeleitetes Rechtsöffnungsverfahren und mit der Frage, ob der Rückzug einer negativen Feststellungsklage des Betriebenen für den Betreibungsgläubiger einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellt. Aufgrund des unterschiedlichen Prozessthemas sowie der Natur des Anerkennungsprozesses wies es den Einwand der Rechtshängigkeit zurück und sprach dem Klagerückzug die Eignung als definitiver Rechtsöffnungstitel ab.
iusNet SchKG 27.01.2022