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Schuldbetreibung und Konkurs > Stichwortverzeichnis > Löschung des Verlustscheineintrages

Löschung des Verlustscheineintrages

Die Löschung des Pfändungsverlustschein­eintrages gemäss SchKG

Fachbeitrag

Eine Analyse von Art. 149a Abs. 3 SchKG im Kontext des allgemeinen Einsichtsrechts gemäss Art. 8a Abs. 3 SchKG

Eine Löschung von Verlustscheineinträgen in den Betreibungsregistern ist gemäss Art. 149a Abs. 3 SchKG nur bei der amtlichen Tilgung vorgesehen. Die Lehre und Rechtsprechung sieht jedoch bei der Verjährung der Verlustscheinforderung bzw. der Nichtigkeit des Verlustscheins weitere Löschungstatbestände vor. Im vorliegenden Beitrag wird argumentiert, dass – nebst der Nichtigkeit i.S.v. Art. 8a Abs. 3 lit. a SchKG – auch die restlichen Tatbestände von Art. 8a Abs. 3 lit. a und b SchKG bei einer mutatis-mutandis-Anwendung zur Löschung von Verlustscheineinträgen in den Registern führen sollte.
SJZ-RSJ 14/2021 | S. 688