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Steigerungszuschlag

Keine materiell-rechtliche Beurteilung des Lastenverzeichnisses bei der Anfechtung eines Steigerungszuschlags - Grenzen des "Notankers Nichtigkeit"

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Anlass zur Beschwerde gab die öffentliche Versteigerung von Grundstücken im Rahmen einer Spezialliquidation nach Art. 230a Abs. 2 SchKG. Das Bundesgericht befasste sich mit der Zuständigkeit zur Nichtigkeitsfeststellung des Lastenverzeichnisses und den Vorbringen zur angeblichen Nichtigkeit. Es hielt fest, dass der Steigerungszuschlag nicht mit der (materiell-rechtlichen) Begründung angefochten werden kann, die in das Lastenverzeichnis aufgenommene Forderungen seien nichtig. Das Urteil zeigt, dass im Vollstreckungsverfahren auch bei behaupteter (materiell-rechtlicher) Nichtigkeit prozessuale Sorgfalt geboten ist.
Raphael Zemp
iusNet SchKG 31.03.2022