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Unterhaltsbeiträge

Zur Eignung einer ausserhalb des Streitgegenstands getroffenen gerichtlichen Vereinbarung als definitiver Rechtsöffnungstitel

Kommentierung
Rechtsöffnung
Das Bundesgericht bestätigte, dass eine ausserhalb des Streitgegenstands des Eheschutzverfahrens liegende Vereinbarung betreffend Volljährigenunterhalt, die Eingang in das Eheschutzurteil gefunden hat, die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids hat und damit einen definitiven Rechtsöffnungstitel bilden kann.
iusNet SchKG 31.03.2022