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Vormerkung

Wirkung einer vorgehenden vorgemerkten Verfügungsbeschränkung im Widerspruchsverfahren

Kommentierung
Arrest
Das Bundesgericht hatte die Frage geklärt, ob eine im Grundbuch vorgehende vorgemerkte Veräusserungsbeschränkung die Verwertung des Grundstücks im Falle der nachträglichen Verarrestierung zu verhindern vermag. Das Bundesgericht bejahte die Frage und hielt fest, es sei allein die Tatsache entscheidend, dass nach Art. 960 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB die Vormerkung es ermögliche, den Anspruch auf Anerkennung des Eigentumsrechts zu sichern und dieses Recht gegenüber der Arrestgläubigerin durchzusetzen, nachdem das Eigentumsrecht anerkannt worden ist.
Marc Wohlgemuth
iusNet SchKG 30.05.2022