Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)
Bis am 26.09.2022 dauert die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hinsichtlich des Sanierungsverfahrens für natürliche Personen. Der Bundesrat schlägt vor, zwei neue Instrumente zu schaffen, um betroffene Personen zu entlasten, Anreize zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen und positive Effekte in Bezug auf die Volkswirtschaft und Gesellschaft insgesamt zu erzielen.
Vorentwurf zur Digitalisierung des Betreibungswesens
Bis am 17.10.2022 dauert die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hinsichtlich der Digitalisierung des Betreibungswesens. Der Bundesrat sieht einige Anpassungen vor, welche die elektronischen Möglichkeiten des Betreibungswesens standardisieren und damit ökonomischer machen sollen.
Zur Eignung einer Verordnung als definitiver Rechtsöffnungstitel
Das Bundesgericht hatte als «Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung» zu beurteilen, ob die Behörde die definitive Rechtsöffnung für die Kosten der Erstellung des Betreibungsbegehrens erteilen dürfe, obwohl diese Gebühren nicht Gegenstand einer Verfügung sind.
Zur Frage der Zuständigkeit zur Verteilung eines Liquidationsüberschusses
In diesem Urteil, das zur Publikation vorgesehen ist, hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob die Gesellschaftsorgane oder das Konkursamt einen Aktivenüberschuss zu verteilen haben.
Das Bundesgericht hatte im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gem. Art. 106 ff. SchKG die Rüge des Beschwerdeführers zu beurteilen, wonach sich die Vorinstanz bei der Parteirollenverteilung im Widerspruchsverfahren auf den Arresteinspracheentscheid gem. Art. 278 SchKG gestützt habe.
Beschluss über das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses
Am 18. März 2022 wurde das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses beschlossen. Mit den Änderungen des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Strafregistergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, welche dem Gläubigerschutz besser entsprechen sollen.
Wirkung einer vorgehenden vorgemerkten Verfügungsbeschränkung im Widerspruchsverfahren
Das Bundesgericht hatte die Frage geklärt, ob eine im Grundbuch vorgehende vorgemerkte Veräusserungsbeschränkung die Verwertung des Grundstücks im Falle der nachträglichen Verarrestierung zu verhindern vermag.
Spätere Betreibungshandlungen können trotz eines nichtigen Zahlungsbefehls zu einer rechtsgültigen Betreibung führen
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern ein Zahlungsbefehl, der während der Dauer des vom Bundesrat angeordneten allgemeinen Rechtsstillstandes erlassen worden ist, nichtig ist und welche Folgen der Verstoss für nachfolgende Betreibungshandlungen oder einen Rechtsöffnungsentscheid hat.
Noven im Summarverfahren - eindeutige Angabe der Gerichte darüber notwendig, ob sie einen zweiten Schriftenwechsel bzw. eine Verhandlung anordnen oder lediglich das Replikrecht gewähren
Das Bundesgericht legt den Gerichten nahe, im Summarverfahren eindeutig anzugeben, ob ein zweiter Schriftenwechsel angeordnet wird oder eine Stellungnahme lediglich im Rahmen des verfassungs- und konventionsrechtlich gewährleisteten Replikrechts erfolgen kann.
Aberkennungsklage durch Schiedsgesuch vor dem London Court of International Arbitration (LCIA)
Anlass zur Beschwerde im Rahmen einer Konkursandrohung gab die Frage, ob es sich beim fraglichen Schiedsgesuch um eine Aberkennungsklage i.S.v. Art. 83 Abs. 2 SchKG handelte und ob die zugestellte Konkursandrohung aufzuheben sei.