Das Bundesgericht befasste sich im Urteil 5A_406/2022 vom 17. März 2023 im Wesentlichen mit der Frage, unter welchen Bedingungen ein Arrest gestützt auf einen ICSID-Schiedsspruch gegen einen (ausländischen) Staat erwirkt werden kann. Die zwei zentralen Erwägungen behandelten die Fragen, ob (i) dazu ein gesonderter Exequaturantrag gestellt werden muss und (ii) ob ein Binnenbezug auch für ICSID-Schiedssprüche gefordert ist.