Das Bundesgericht nahm Stellung zur «Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung», ob die Behörde die definitive Rechtsöffnung für die Kosten der Erstellung des Betreibungsbegehrens erteilen dürfe, obwohl diese Gebühren nicht Gegenstand einer Verfügung sind. Es kam zum Schluss, dass ein Gesetz oder eine Verordnung in diesem Fall keinen definitiven Rechtsöffnungstitel ersetzen kann und die Rechtsöffnung aufgrund dessen nicht erteilt werden darf.