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Spezielles Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen per 1.1.2024 in Kraft

Kommentierung
Revision

Spezielles Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen per 1.1.2024 in Kraft

Per 1. Januar 2024 trat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Die Teilrevision bringt neben klassischen aufsichtsrechtlichen Regelungen auch solche auf dem Gebiet der Sanierung von Versicherungsunternehmen mit sich.
Florian Eichel
iusNet SchKG 25.01.2024