Spezielles Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen per 1.1.2024 in Kraft
Per 1. Januar 2024 trat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Die Teilrevision bringt neben klassischen aufsichtsrechtlichen Regelungen auch solche auf dem Gebiet der Sanierung von Versicherungsunternehmen mit sich.
Per 1. Januar 2022 trat die revidierte GebV SchKG in Kraft. Mit der Revision wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, welche den Bedürfnissen nach zeitgemässen Gebühren für die Tätigkeiten der Zwangsvollstreckungsorgane im Betreibungs- und Konkursverfahren Rechnung tragen sollen.