5A_122/2024 vom 02.04.2024 (zur Publikation vorgesehen)
Das Bundesgericht behandelt im vorliegenden Entscheid die Frage, ob Gläubiger bei der Konkurseröffnung auf schuldnerseitigen Antrag (Art. 191 SchKG) zur Beschwerde legitimiert sind, wenn sie eine rechtsmissbräuchliche Konkurseröffnung geltend machen.