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Konkurseröffnung auf Antrag

Beschwerdelegitimation der Gläubiger bei rechtsmissbräuchlichem Konkursantrag des Schuldners

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Das Bundesgericht behandelt im vorliegenden Entscheid die Frage, ob Gläubiger bei der Konkurseröffnung auf schuldnerseitigen Antrag (Art. 191 SchKG) zur Beschwerde legitimiert sind, wenn sie eine rechtsmissbräuchliche Konkurseröffnung geltend machen.
Loïc Stucki
iusNet SchKG 25.07.2024