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Aberkennungsklage durch Schiedsgesuch vor dem London Court of International Arbitration (LCIA)

Aberkennungsklage durch Schiedsgesuch vor dem London Court of International Arbitration (LCIA)

Éclairages
Konkurs- & Nachlassverfahren

Aberkennungsklage durch Schiedsgesuch vor dem London Court of International Arbitration (LCIA)

I. Sachverhalt

Mit Entscheid vom 8. Januar 2021 erteilte die Einzelrichterin am Kantonsgericht Zug der B. AG in der gegen die A. AG erhobenen Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Zug provisorische Rechtsöffnung für Fr. 1'672'663.81 nebst Zins zu 5 % seit 22. September 2020.

Am 28. Januar 2021 reichte die A. AG beim London Court of International Arbitration (nachfolgend: LCIA) ein Schiedsgesuch ein.

Das Betreibungsamt Zug stellte der A. AG in der Betreibung Nr. xxx am 5. März 2021 die Konkursandrohung zu. Eine gegen die Konkursandrohung erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs mit Urteil vom 9. Juni 2021 ab.

Mit Beschwerde in Zivilsachen vom 17. Juni 2021 gelangte die A. AG an das Bundesgericht. Sie machte im Wesentlichen geltend, sie habe rechtzeitig eine Aberkennungsklage eingereicht, weshalb die Fortführung der Betreibung nicht zulässig sei. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut und hob das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug vom 9. Juni 2021 sowie die Konkursandrohung vom 3. März 2021 in der Betreibung Nr. xxx, Betreibungsamt Zug, gegen die A. AG auf.

 

II. Kernaussagen der Entscheidung

1. Die Aberkennungsklage ist eine materiellrechtliche negative Feststellungsklage

iusNet SchKG 30.05.2022

 

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