Kommentierung Der Kostenspruch aus einem Rechtsöffnungsverfahren, das auf einer nicht weitergeführten Betreibung beruht, kann nicht vollstreckt werden Der Kostenspruch aus einem Rechtsöffnungsverfahren, das auf einer nicht weitergeführten Betreibung beruht, kann nicht vollstreckt werden
Der Kostenspruch aus einem Rechtsöffnungsverfahren, das auf einer nicht weitergeführten Betreibung beruht, kann nicht vollstreckt werden Der Kostenspruch aus einem Rechtsöffnungsverfahren, das auf einer nicht weitergeführten Betreibung beruht, kann nicht vollstreckt werden