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Die Verjährung einer im Ausland ergangenen Entscheidung richte sich nach dem Recht des Urteilsstaats

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Konkurs- & Nachlassverfahren
Internationale Bezüge

Die Verjährung einer im Ausland ergangenen Entscheidung richte sich nach dem Recht des Urteilsstaats

Das Bundesgericht hatte im Rahmen eines Konkurses zu entscheiden, ob eine auf ausländischem Urteil basierende Forderung wegen Verjährung aus dem Kollokationsplan zu streichen ist.
iusNet SchKG 29.09.2022