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aktienrechtliche Verantwortlichkeit

Anforderungen an neu entdeckte Vermögenswerte für die Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Unter welchen Voraussetzungen wird ein Konkurs wiedereröffnet, welcher bereits mangels Aktiven eingestellt wurde? Fraglich war im Kern, ob es sich bei Verantwortlichkeitsansprüchen, welche pauschal und allgemein im Konkursinventar aufgenommen waren und sich erst nach rechtskräftiger Einstellung des Konkurses mangels Aktiven konkretisierten, um neu entdeckte Vermögenswerte handelt. Das Bundesgericht bestätigte die (zu) strenge Haltung der Vorinstanz, wonach aufgrund der pauschalen Aufnahme der Verantwortlichkeitsansprüche trotz späterer Konkretisierung kein neuer Vermögenswert vorlag, welcher die Wiedereröffnung des Konkursverfahrens rechtfertigte.
Marc Wohlgemuth
iusNet SchKG 23.11.2023