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Anforderungen an neu entdeckte Vermögenswerte für die Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens

Anforderungen an neu entdeckte Vermögenswerte für die Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren

Anforderungen an neu entdeckte Vermögenswerte für die Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens

I. Sachverhalt und Fragestellung

Die A. AG schloss mit der B. GmbH einen Dienstleistungsvertrag. Das Projekt scheiterte. Am 31. Mai 2018 klagte die A. AG gegen die B. GmbH auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags. Mit Urteil vom 31. Januar 2019 eröffnete das Konkursgericht am Bezirksgericht Zürich den Konkurs über die B. GmbH. Bereits am 7. März 2019 wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. Die A. AG ersuchte am 11. März 2020 das Gericht, die B. GmbH in das Handelsregister einzutragen und begründete dies damit, dass sie nach Einstellung des Konkurses auf neu entdeckte Aktiven in Form von Verantwortlichkeitsansprüchen der Gesellschaft gegenüber ihrem Geschäftsführer C. als formelles Organ sowie gegenüber der Muttergesellschaft als faktisches Organ gestossen ist (die Erkenntnisse ergaben sich aus einem anderen Zivilprozess vor dem Handelsgericht Bern). Das Bezirksgericht Zürich gab dem Gesuch statt. Das Obergericht des Kanton Zürich hiess die Berufung und Beschwerde der B. GmbH und C. (teilweise) gut. Damit wird die Gesellschaft nicht wiedereingetragen und der Konkurs bleibt geschlossen.

Gegenstand der vorliegenden Beschwerde war die Frage, welche Voraussetzungen für die Wiedereröffnung des Konkurses gegeben sein müssen. Die Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkurses ist im Gesetz nicht vorgesehen, wird indes von Lehre und Rechtsprechung anerkannt: Werden nach Einstellung des Konkurses mangels Aktiven und Löschung der Gesellschaft im Handelsregister neue Vermögenswerte entdeckt, welche die Kosten eines Konkursverfahrens decken, so muss die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen werden, der Konkurs neu eröffnet und im summarischen oder ordentlichen Verfahren abgewickelt werden.

iusNet SchKG 23.11.2023

 

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