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Aktivenüberschuss

Zur Frage der Zuständigkeit zur Verteilung eines Liquidationsüberschusses

Rechtsprechung
Konkurs- & Nachlassverfahren
In diesem Urteil, das zur Publikation vorgesehen ist, urteilte das Bundesgericht, dass die Gesellschaftsorgane einen Aktivenüberschuss zu verteilen haben und nicht das Konkursamt.
iusNet SchKG 30.05.2022