5A_925/2021 vom 02.03.2023 (zur Publikation vorgesehen)
Das Bundesgericht gelangte im Entscheid 5A_925/2021 vom 2. März 2023 zum Ergebnis, dass ein Anerkennungsentscheid nach Art. 167 ff. IPRG nicht gestützt auf oder analog nach Art. 256 Abs. 2 ZPO nachträglich aufgehoben werden kann.