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Beweislast

Die Beweislast für die Urteilsunfähigkeit bei Entgegennahme des Zahlungsbefehls liegt beim Empfänger

Kommentierung
Rechtsöffnung
Das Bundesgericht musste die Nichtigkeit eines Zahlungsbefehls aufgrund von angeblicher Urteilsunfähigkeit im Zeitpunkt der formellen Zustellung beurteilen sowie die Frage, wen die Beweislast dafür trifft. Da die Beschwerdeführerin Rechte aus der Urteilsunfähigkeit ableitet, hat sie diese zu beweisen – etwas Gegenteiliges könne nicht aus Art. 72 SchKG abgeleitet werden.
Florian Bommer
iusNet SchKG 31.03.2022

Die Beweislast für die Urteilsunfähigkeit bei Entgegennahme des Zahlungsbefehls liegt beim Empfänger

Rechtsprechung
Anfechtung
Das Bundesgericht musste die Nichtigkeit eines Zahlungsbefehls aufgrund von angeblicher Urteilsunfähigkeit im Zeitpunkt der formellen Zustellung beurteilen sowie die Frage, wen die Beweislast dafür trifft. Da die Beschwerdeführerin Rechte aus der Urteilsunfähigkeit ableitet, hat sie diese zu beweisen – etwas Gegenteiliges könne nicht aus Art. 72 SchKG abgeleitet werden.
iusNet SchKG 27.01.2022