Im vorliegenden Bundesgerichtsentscheid hat das Gericht die Frage behandelt, ob ein per E-Mail erhobener Rechtsvorschlag als wirksam und ab wann als erhoben gilt. Grundsätzlich ist ein per E-Mail erhobener Rechtsvorschlag gültig gemäss Bundesgericht. Es wird aber vorausgesetzt, dass der Betriebene nachweist, dass der per E-Mail erhobene Rechtsvorschlag rechtzeitig beim Betreibungsamt eingegangen ist. Für diesen Nachweis gilt das Regelbeweismass der vollen Überzeugung.