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Digitalisierung des Betreibungswesens

Vorentwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zum Thema der Digitalisierung

Fachbeitrag
Revision

Die wichtigsten Punkte der vorgeschlagenen Änderung des SchKG kurz dargestellt

Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgesehenen Änderungen sollen dazu beitragen, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung im Betreibungswesen besser genutzt werden können. Namentlich sollen die Betreibungsämter vor der Erstellung der Betreibungsauskunft neu den Meldeort des Schuldners abklären, indem sie auf die Daten der Einwohnerregister zugreifen. Weiter soll die Verwendung elektronischer Verlustscheine gefördert und die Versteigerung von beweglichen Vermögensgegenständen über Online-Plattformen geregelt werden. Die Vernehmlassung dauerte bis am 17. Oktober 2022.
iusNet SchKG 24.11.2022

Vorentwurf zur Digitalisierung des Betreibungswesens

Gesetzgebung
Pfändung & Pfandverwertung
Bis am 17.10.2022 dauert die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hinsichtlich der Digitalisierung des Betreibungswesens. Der Bundesrat sieht einige Anpassungen vor, welche die elektronischen Möglichkeiten des Betreibungswesens standardisieren und damit ökonomischer machen sollen. Es handelt sich namentlich um die Verbesserung der Aussagekraft von Betreibungsauskünften, die Förderung der Verwendung elektronischer Verlustscheine und die Versteigerung von Vermögensgegenständen über private Online-Plattformen.
iusNet SchKG 28.07.2022