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Vorentwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zum Thema der Digitalisierung

Vorentwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zum Thema der Digitalisierung

Fachbeitrag
Revision

Vorentwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zum Thema der Digitalisierung

Das im Jahr 2007 lancierte Projekt eSchKG ermöglicht den elektronischen Datenaustausch zwischen den betreibenden Gläubigern und den Betreibungsämtern, [1] was eine erhebliche Effizienzsteigerung mit sich bringt. Heute werden in der Schweiz über die Hälfte der jährlich mehr als 2,5 Millionen Betreibungen auf elektronischem Weg abgewickelt. [2] Mit der aktuell vorgesehenen Änderung des SchKG soll die Digitalisierung im Betreibungswesen weiter vorangetrieben werden. Dabei konzentriert sich die Änderung auf folgende drei Hauptpunkte. Erstens sollen die Betreibungsämter vor der Erstellung der Betreibungsauskunft neu den Meldeort des Schuldners abklären, indem sie auf die Daten der Einwohnerregister zugreifen. Zweitens soll die Verwendung elektronischer Verlustscheine gefördert werden. Drittens soll die Versteigerung von beweglichen Vermögensgegenständen über Online-Plattformen gesetzlich geregelt werden. Weiter strebt der Bundesrat Änderungen im Zusammenhang mit dem Betreibungsbegehren und dem Arrestvollzug an. Schliesslich sollen Barzahlungen an das Betreibungsamt auf Fr. 100'000.-- beschränkt werden. Die Vernehmlassungen dauerten bis zum 17. Oktober 2022. Deren Ergebnis lag zum...

iusNet SchKG 24.11.2022

 

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