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gemeinsame Wohnung

Pfandverwertung einer gemeinsam geführten Landwirtschaft bewirkt keine Ausdehnung der Verfahrensrechte auf den Ehegatten i.S.v. Art. 153 Abs. 2 Bst. B SchKG – BGer, 5A_650/2022 vom 13. Oktober 2022

Kommentierung
Pfändung & Pfandverwertung
Das Bundesgericht entschied, dass ein Zahlungsbefehl in der Betreibung auf Pfandverwertung nicht an beide Ehepartner zugestellt werden muss, wenn es um eine Landwirtschaft geht, die im Alleineigentum des Schuldners steht, aber von beiden Ehegatten geführt wird, sich auf der fraglichen Liegenschaft, jedoch keine Familienwohnung befindet. Nur bei der Familienwohnung gilt die Regelung der Zustellung des Zahlungsbefehles an beide Ehegatten.
Dominik Baeriswyl
iusNet SchKG 30.03.2023