Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage des Rechtschutzinteresses im Wegweisungsprozess in einem Konkursverfahren mit mutmasslicher Nulldividende. Es kam zum Schluss, dass die Ausstellung des Verlustscheines und die schlichte Möglichkeit eines Nachkonkurses nicht genügen, um ein Rechtsschutzinteresse an der Wegweisungsklage zu begründen.