iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Schuldbetreibung und Konkurs > Kommentierung > Bund > Konkurs Nachlassverfahren > Rechtsschutzinteresse im Wegweisungsprozess trotz Nulldividende

Rechtsschutzinteresse im Wegweisungsprozess trotz Nulldividende

Rechtsschutzinteresse im Wegweisungsprozess trotz Nulldividende

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren

Rechtsschutzinteresse im Wegweisungsprozess trotz Nulldividende

I. Sachverhalt

Die konkursite Gesellschaft wurde mit Urteil des Zürcher Handelsgerichts wegen Organisationsmängeln (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR) aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Darin wurde die A. SA mit einer Forderung in der dritten Klasse und B. mit einer Forderung in der ersten Klasse kolloziert. Daneben wurden drei weitere Forderungen kolloziert, die aufgrund einer Zession schliesslich in derselben Gläubigerperson, C., vereinigt waren. Das Konkursamt ging von einer voraussichtlichen Konkursdividende von 0 % aus.

 

Die A. SA und B. erhoben beim Bezirksgericht Zürich (negative) Kollokationsklage gegen C. und verlangten die Wegweisung seiner kollozierten Forderungen. Das Bezirksgericht trat einerseits auf die Kollokationsklage der A. SA mangels Rechtsschutzinteresses nicht ein. Die Kollokationsklage von B. wurde im gleichen Entscheid teilweise gutgeheissen. Dagegen legten die A. SA und B. beim Obergericht des Kantons Zürich teilweise erfolgreich Beschwerde ein: Die Beschwerde von B. wurde teilweise gutgeheissen (Zurückweisung in Bezug auf eine der Forderungen an die Vorinstanz und nur beschränkte Zulassung einer anderen Forderung), währenddem die Beschwerde in Bezug auf die dritte und letzte streitige Forderung ebenso abgewiesen wurde wie die Beschwerde der A. SA insgesamt. Gegen das zweitinstanzliche Urteil erhoben die A. SA und B. schliesslich Beschwerde in Zivilsachen und subsidiäre Verfassungsbeschwerde.

 

II. Kernaussagen des Entscheids

iusNet SchKG 28.09.2023

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.