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Lastenverzeichnis

Die Rechtsfolgen eines während des Betreibungsstillstands versandten Lastenverzeichnisses

Rechtsprechung
Pfändung & Pfandverwertung
Das Bundesgericht hatte sich mit einer Beschwerde gegen ein am 19. März 2020 versandtes Lastenverzeichnis zu befassen und der Frage, ob dieses nichtig (subsidiär ungültig ex tunc) sei, da es während des bundesrätlich verordneten Betreibungsstillstands aufgrund der Corona-Pandemie versandt worden war. Die Beschwerde wurde gutgeheissen und die Nichtigkeit der am 19. März 2020 erfolgten Bekanntgabe des Lastenverzeichnisses festgestellt.
iusNet SchKG 31.03.2022