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Vollstreckung von Forderungen

Arrest gegen eine ungeteilte Erbschaft gestützt auf ein für vollstreckbar zu erklärendes «Lugano»-Urteil

Kommentierung
Arrest
Das Bundesgericht hat sich in zwei zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheiden mit der Frage befasst, ob ein Arrest gegen eine ungeteilte Erbschaft möglich ist. Der Beschwerdeführer hatte sich in den Verfahren einmal auf den Arrestgrund von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG berufen (gestützt auf ein «Lugano»-Urteil) und einmal auf den Arrestgrund von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG. Im ersten Verfahren (5A_103/2022) hat der Beschwerdeführer zusammen mit dem Arrestgesuch einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines «Lugano»-Urteils gestellt. Im zweiten Verfahren (5A_127/2022) machte er einen «Ausländerarrest» geltend, weil das «Lugano»-Urteil noch nicht vollstreckbar sei. Das Bundesgericht gelangte zum Schluss, dass Art. 49 SchKG der ungeteilten Erbschaft auch die Arrestfähigkeit im Zusammenhang mit einem Arrest einräume.
Dominik Milani
iusNet SchKG 31.01.2023

Erfüllung und Vollstreckung von Kryptowährungsforderungen

Fachbeitrag
Seit jeher und auch wieder in jüngster Vergangenheit – unter anderem aufgrund der medialen Äusserungen von Elon Musk – sind die extremen Kursschwankungen von Kryptowährungen stetiges Thema in den Medien. Die hohe Volatilität von Kryptowährungen bietet nicht nur beim Handel mit Kryptowährungen auf entsprechenden Handelsplattformen, sondern auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine Spekulationsmöglichkeit. In diesem Beitrag wird untersucht, ob die Alternativermächtigung nach Art. 84 Abs. 2 OR analog auf Kryptowährungsforderungen anwendbar ist, ob eine Kryptowährungsforderung mit einer Forderung in gesetzlicher Währung verrechnet werden kann und wie eine Kryptowährungs­forderung vollstreckungsrechtlich zu behandeln ist.
SJZ-RSJ 12/2021 | S. 583