5A_650/2022 v. 13.10.2022 (zur Publikation vorgesehen)
Das Bundesgericht entschied, dass ein Zahlungsbefehl in der Betreibung auf Pfandverwertung nicht an beide Ehepartner zugestellt werden muss, wenn es um eine Landwirtschaft geht, die im Alleineigentum des Schuldners steht, aber von beiden Ehegatten geführt wird, sich auf der fraglichen Liegenschaft, jedoch keine Familienwohnung befindet. Nur bei der Familienwohnung gilt die Regelung der Zustellung des Zahlungsbefehles an beide Ehegatten.