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Der Rückzug einer negativen Feststellungsklage stellt keinen definitiven Rechtsöffnungstitel dar

Rechtsprechung
Rechtsöffnung

Der Rückzug einer negativen Feststellungsklage stellt keinen definitiven Rechtsöffnungstitel dar

Das Bundesgericht befasste sich mit der Auswirkung einer hängigen Anerkennungsklage auf ein parallel eingeleitetes Rechtsöffnungsverfahren und mit der Frage, ob der Rückzug einer negativen Feststellungsklage des Betriebenen für den Betreibungsgläubiger einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellt. Eine ausführliche Kommentierung dieses Entscheids findet sich im iusNet - SchKG Newsletter vom Januar 2022.
iusNet SchKG 27.01.2022

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