Bundesgesetz über die Bekämpfung des Missbräuchlichen Konkurses
Bundesgesetz über die Bekämpfung des Missbräuchlichen Konkurses
Gesetzgebung
Revision
Bundesgesetz über die Bekämpfung des Missbräuchlichen Konkurses
Ab dem 1. Januar 2025 treten schärfere Massnahmen zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen in Kraft. Das Bundesgesetz, das im März 2022 verabschiedet wurde, soll es erschweren, dass Schuldner, sich durch Konkurse von finanziellen Verpflichtungen zu befreien. Unter anderem werden Art. 43 Ziff. 1 und 1bis SchKG aufgehoben, sodass künftig auch öffentlich-rechtliche Forderungen nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden. Kantonale Behörden haben den Wunsch geäussert, Zeit zu erhalten, um ihre internen Prozesse und die Informatiksysteme anzupassen, weshalb das Inkrafttreten erst für 2025 beschlossen wurde.
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