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Revision

Spezielles Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen per 1.1.2024 in Kraft

Kommentierung
Revision
Per 1. Januar 2024 trat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Die Teilrevision bringt neben klassischen aufsichtsrechtlichen Regelungen auch solche auf dem Gebiet der Sanierung von Versicherungsunternehmen mit sich. Die FINMA kann neu, anstatt den Konkurs zu eröffnen, auch ein Sanierungsverfahren einleiten (Art. 51a Abs. 1 lit. b, 52a nVAG). Das Gesetz sieht konkret ein spezielles Sanierungsverfahren gemäss Art. 52a-52m nVAG vor. Zudem erweitert das nVAG den Kanon an Sicherungsmassnahmen (neu: «Schutzmassnahmen»), indem es Stundung und Fälligkeitsaufschub nicht länger von einer Insolvenzgefahr abhängig macht (Art. 51 Abs. 2 lit. i, Art. 51a Abs. 3 nVAG).
Florian Eichel
iusNet SchKG 25.01.2024

Keine Aufhebung des Anerkennungsentscheids eines ausländischen Konkursdekrets auf dem Wege der Wiedererwägung

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Internationale Bezüge
Das Bundesgericht gelangte im Entscheid 5A_925/2021 vom 2. März 2023 zum Ergebnis, dass ein Anerkennungsentscheid nach Art. 167 ff. IPRG nicht gestützt auf oder analog nach Art. 256 Abs. 2 ZPO nachträglich aufgehoben werden kann.
Annette Dolge
iusNet SchKG 27.07.2023