Vorgehensweise bei nachträglich entdeckten Vermögenswerte in einem mangels Aktiven eingestellten Konkurs
Vorgehensweise bei nachträglich entdeckten Vermögenswerte in einem mangels Aktiven eingestellten Konkurs
Vorgehensweise bei nachträglich entdeckten Vermögenswerte in einem mangels Aktiven eingestellten Konkurs
I. Sachverhalt und Prozessgeschichte
Der vorliegende Entscheid erging von der 2. Öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts, welche im Rahmen der Prüfung der Eintretensvoraussetzungen der Beschwerde eine für Konkursrechtler interessante Fragestellung abhandelte. Im Entscheid selbst ging es um eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit, nämlich um eine (zu Recht) nicht gewährte Härtefallentschädigung in der Coronazeit.
II. Erwägungen
Für den vorliegenden iusNet-Beitrag ist einzig die Frage relevant, wie mit nach Einstellung des Konkursverfahrens entdeckten Vermögenswerten, welche die Konkursverfahrenskosten zu decken vermögen, zu verfahren ist. Entsprechend werden die übrigen Erwägungen zu Covid-19/Härtefall nicht weiter thematisiert.
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