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Vorgehensweise bei nachträglich entdeckten Vermögenswerte in einem mangels Aktiven eingestellten Konkurs

Vorgehensweise bei nachträglich entdeckten Vermögenswerte in einem mangels Aktiven eingestellten Konkurs

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren

Vorgehensweise bei nachträglich entdeckten Vermögenswerte in einem mangels Aktiven eingestellten Konkurs

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Der vorliegende Entscheid erging von der 2. Öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts, welche im Rahmen der Prüfung der Eintretensvoraussetzungen der Beschwerde eine für Konkursrechtler interessante Fragestellung abhandelte. Im Entscheid selbst ging es um eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit, nämlich um eine (zu Recht) nicht gewährte Härtefallentschädigung in der Coronazeit.
 

II. Erwägungen

Für den vorliegenden iusNet-Beitrag ist einzig die Frage relevant, wie mit nach Einstellung des Konkursverfahrens entdeckten Vermögenswerten, welche die Konkursverfahrenskosten zu decken vermögen, zu verfahren ist. Entsprechend werden die übrigen Erwägungen zu Covid-19/Härtefall nicht weiter thematisiert.

iusNet SchKG 30.01.2025

 

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