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Kollokationsplan

Anwendbarkeit der Gerichtsferienregelung von Art. 145 Abs. 1 ZPO für die Erhebung der Kollokationsklage im Konkurs

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Das Bundesgericht musste sich mit der bisher noch nicht geklärten Frage auseinandersetzen, wie sich Gerichts- bzw. Betreibungsferien auf die Frist für die Einreichung einer Kollokationsklage im Konkurs (Art. 250 Abs. 2 SchKG) auswirken. Geprüft wurden drei verschiedene Varianten: (1) Beurteilung der Klagefrist nach Art. 56 i.V.m. 63 SchKG; (2) Keine Auswirkungen von Stillstand bzw. Ferien auf den Fristenlauf; (3) Anwendung der Gerichtsferien nach Art. 145 Abs. 1 ZPO auf die Frist zur Einreichung der Kollokationsklage im Konkurs. Nach der Prüfung der Optionen schliesst das Bundesgericht darauf, dass für die Erhebung der Kollokationsklage im Konkurs die Regelung nach Art. 145 Abs. 1 ZPO zu den Gerichtsferien Anwendung findet.
Raphael Zemp
iusNet SchKG 30.03.2023

Die Verjährung einer im Ausland ergangenen Entscheidung richte sich nach dem Recht des Urteilsstaats

Rechtsprechung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Internationale Bezüge
Das Bundesgericht entschied im Rahmen eines Konkurses, dass eine auf einem englischen Urteil basierende Forderung aus dem Kollokationsplan nicht wegen Verjährung zu streichen ist, da die Forderung englischem Verjährungsrecht unterliege und dieses von der Vorinstanz frei von Willkür angewendet wurde.
iusNet SchKG 29.09.2022