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Konkurseröffnung

Erfordernis eines Sachwalterantrages für Verlängerung der definitiven Stundung nach Art. 295b SchKG

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Das Bundesgericht hat entschieden, dass gemäss Art. 295b Abs. 1 SchKG abschliessend einzig der Sachwalter antragsberechtigte Person für die Verlängerung der definitiven Nachlassstundung ist, nicht hingegen der Schuldner. Somit muss das Nachlassgericht bei Fehlen eines solchen Antrags die weiteren Voraussetzungen für eine Verlängerung nicht prüfen, was eine im Gesetz angelegte Ausnahme der Offizialmaxime im Nachlassverfahren darstellt.
Raphael Zemp
iusNet SchKG 28.03.2024

Zur Fristberechnung nach Art. 166 Abs. 2 SchKG

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Das Recht, den Konkurs zu beantragen, erlischt gemäss Art. 166 Abs. 2 SchKG fünfzehn Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still. Im Entscheid 5A_190/2023 setzte sich das Bundesgericht damit auseinander, wie sich die Frist im Falle eines unbegründeten provisorischen Rechtsöffnungsentscheids berechnet. Das Bundesgericht hatte dabei im Wesentlichen zwei Fragen zu beantworten: zum einen, in welchem Zeitpunkt die Fortsetzung der Betreibung verlangt werden kann, wenn ein provisorischer Rechtsöffnungsentscheid ergeht; zum anderen, in welchem Zeitpunkt ein ohne schriftliche Begründung eröffneter Entscheid vollstreckbar wird, wenn gegen den Entscheid bloss die Beschwerde nach Art. 319 ff. ZPO zur Verfügung steht, der grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt.
Ilija Penon
iusNet SchKG 25.01.2024