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Schuldbetreibung und Konkurs > Stichwortverzeichnis > Sanierungsverfahren für natürliche Personen

Sanierungsverfahren für natürliche Personen

Vorentwurf über die Änderung des SchKG (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) – einige kritische Gedanken zur Vorlage

Fachbeitrag
Konkurs- & Nachlassverfahren
Die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hinsichtlich des Sanierungsverfahrens für natürliche Personen ist am 26. September 2022 abgelaufen. Der Bundesrat hat mit der Vorlage für zwei neue Sanierungsmöglichkeiten für verschuldete Personen einen innovativen Vorschlag unterbreitet. Dürfte sich dieser Vorschlag in der Praxis entsprechend der hohen Erwartungen umsetzen lassen? Die Antwort darauf fällt ambivalent aus.
Marc Wohlgemuth
iusNet SchKG 29.09.2022

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)

Gesetzgebung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Bis am 26.09.2022 dauert die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hinsichtlich des Sanierungsverfahrens für natürliche Personen. Der Bundesrat schlägt vor, zwei neue Instrumente zu schaffen, um betroffene Personen zu entlasten, Anreize zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen und positive Effekte in Bezug auf die Volkswirtschaft und Gesellschaft insgesamt zu erzielen.
iusNet SchKG 28.07.2022