Die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hinsichtlich des Sanierungsverfahrens für natürliche Personen ist am 26. September 2022 abgelaufen, das Ergebnis steht noch aus. Der Bundesrat schlägt vor, zwei neue Instrumente zu schaffen, um betroffene Personen zu entlasten, Anreize zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen und positive Effekte in Bezug auf die Volkswirtschaft und Gesellschaft insgesamt zu erzielen. Diese Instrumente wären das «vereinfachte Nachlassverfahren» für nicht der Konkursbetreibung unterliegende Personen und, als Auffangverfahren, das «Sanierungsverfahren im Konkurs für natürliche Personen» mit der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung. Der Bundesrat hat mit der Vorlage einen innovativen Vorschlag unterbreitet. Dürfte sich dieser Vorentwurf in der Praxis entsprechend der hohen Erwartungen umsetzen lassen? Bleiben die Rechte der Konkursgläubiger hinreichend berücksichtigt? Die Antwort darauf fällt ambivalent aus.