Das Bundesgericht behandelt im vorliegenden Entscheid die vorfrageweise Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs im Rechtsöffnungsverfahren. Gerügt wurden unter dem Gesichtspunkt des Ordre Public mitunter prozessuale Verfehlungen im Schiedsverfahren sowie eine überhöhte Zusprache von Zins (total 24%).
Das Bundesgericht befasste sich im Urteil 5A_406/2022 vom 17. März 2023 im Wesentlichen mit der Frage, unter welchen Bedingungen ein Arrest gestützt auf einen ICSID-Schiedsspruch gegen einen (ausländischen) Staat erwirkt werden kann.