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Staatenarrest gestützt auf einen ICSID-Schiedsspruch, explizites Exequaturbegehren notwendig? Braucht es einen Binnenbezug?

Staatenarrest gestützt auf einen ICSID-Schiedsspruch, explizites Exequaturbegehren notwendig? Braucht es einen Binnenbezug?

Kommentierung
Arrest

Staatenarrest gestützt auf einen ICSID-Schiedsspruch, explizites Exequaturbegehren notwendig? Braucht es einen Binnenbezug?

I. Sachverhalt

Die A AG stellte beim Regionalgericht Bern-Mittelland für den Betrag von rund CHF 33 Mio. ein Arrestgesuch gegen den Staat B und verlangte die Arrestierung von Grundstücken, Bankkonten etc. Sie berief sich auf den Arrestgrund des definitiven Rechtsöffnungstitels (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG) und legte dazu einen Schiedsspruch des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) nach dem ICSID-Übereinkommen1 vor.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland trat auf das Arrestgesuch nicht ein2, das Obergericht des Kantons Bern wies die darauf erhobene Beschwerde ab.3 Mit hier besprochenem Urteil vom 17. März 2023 wies das Bundesgericht die dagegen erhobene Beschwerde in Zivilsachen ebenfalls ab.

Aus den Erwägungen:

(i) Es stellte sich die Frage, ob die A. AG ein separates Begehren um Vollstreckbarerklärung des ICSID-Schiedsspruchs hätte stellen müssen. Das Bundesgericht verneinte dies und führte zu dieser Frage im Wesentlichen was folgt aus (gekürzte Erwägungen):

iusNet SchKG 27.07.2023

 

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