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Zahlungsbefehl

Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Zahlungsbefehls durch Dauer eines verspäteten Aberkennungsverfahrens

Kommentierung
Anfechtung
Konkurs- & Nachlassverfahren
In seinem Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob die Gültigkeitsfrist des Zahlungsbefehls durch eine verspätet erhobene Aberkennungsklage nach Art. 83 Abs. 2 SchKG verlängert wird, welche im Nachgang in eine negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG (ohne angeordnete Einstellung der Betreibung) umgewandelt wurde. Es gelangte dabei zum Schluss, dass der Zeitraum der verspätet erhobenen Aberkennungsklage nach Art. 83 Abs. 2 SchKG bis zum Nichteintretens- und Umwandlungsentscheid des Gerichts bei der Verlängerung der Gültigkeit des Zahlungsbefehls nach Art. 88 Abs. 2 SchKG zu berücksichtigen ist.
Dominik Milani
iusNet SchKG 28.03.2024

Kognitionsbefugnis des Aberkennungsgerichts (Art. 83 Abs. 2 SchKG)

Kommentierung
Rechtsöffnung
Ein Gericht weist die Aberkennungsklage ab, weil es eine Forderung des Gläubigers gegen den Betriebenen erkennt. Allerdings stützt es diese Erkenntnis auf einen anderen rechtlichen Grund als denjenigen, den der Gläubiger im Zahlungsbefehl und im Aberkennungsprozess angeführt hat. Das Bundesgericht hat Leitplanken beschrieben, innerhalb der das Aberkennungsgericht so vorgehen darf, wobei die Erwägungen zu Zweifeln Anlass geben.
Florian Eichel
iusNet SchKG 28.09.2023

Pfandverwertung einer gemeinsam geführten Landwirtschaft bewirkt keine Ausdehnung der Verfahrensrechte auf den Ehegatten i.S.v. Art. 153 Abs. 2 Bst. B SchKG – BGer, 5A_650/2022 vom 13. Oktober 2022

Kommentierung
Pfändung & Pfandverwertung
Das Bundesgericht entschied, dass ein Zahlungsbefehl in der Betreibung auf Pfandverwertung nicht an beide Ehepartner zugestellt werden muss, wenn es um eine Landwirtschaft geht, die im Alleineigentum des Schuldners steht, aber von beiden Ehegatten geführt wird, sich auf der fraglichen Liegenschaft, jedoch keine Familienwohnung befindet. Nur bei der Familienwohnung gilt die Regelung der Zustellung des Zahlungsbefehles an beide Ehegatten.
Dominik Baeriswyl
iusNet SchKG 30.03.2023