Die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hinsichtlich des Sanierungsverfahrens für natürliche Personen ist am 26. September 2022 abgelaufen. Der Bundesrat hat mit der Vorlage für zwei neue Sanierungsmöglichkeiten für verschuldete Personen einen innovativen Vorschlag unterbreitet. Dürfte sich dieser Vorschlag in der Praxis entsprechend der hohen Erwartungen umsetzen lassen? Die Antwort darauf fällt ambivalent aus.