Revision von Art. 145 ZPO und Art. 56 SchKG
Revision von Art. 145 ZPO und Art. 56 SchKG
Revision von Art. 145 ZPO und Art. 56 SchKG
Revision von Art. 145 ZPO und Art. 56 SchKG
AusgangslageDas Bundesgericht hatte sich kürzlich in einer weiteren Entscheidung mit dem Verhältnis der Fristbestimmungen der ZPO (Art. 145 ZPO) und des SchKG (insb. Art. 31, 56 ff. und 63 SchKG) befasst. Umstritten war die Frage der Anwendbarkeit der Gerichtsferien oder des Fristenstillstands auf die Frist zur Erhebung der Kollokationsklage im Konkurs. 1 Der vorliegende Beitrag nimmt die kürzlich ergangene Entscheidung zum Anlass, abzuklären, ob mit der geplanten ZPO-Revision die Rechtslage klarer wird. Im vorliegenden Beitrag wird die in der Schlussabstimmung vom 17.03.2023 angenommene neue Fassung von Art. 145 Abs. 4 ZPO und der neue Art. 56 Abs. 2 SchKG vorgestellt. Im Sinne eines Denkanstosses und durch Bezugnahme auf die geltende Rechtsprechung erfolgt eine erste – nicht abschliessende – Einordnung der Revision.
Werdegang der RevisionDie Botschaft zur ZPO-Revision (BBl 2020 2697 ff.) sah noch keine Anpassung von Art. 145 ZPO und Art. 56 SchKG vor. Erst der Nationalrat hat auf Empfehlung der Kommission für Rechtsfragen in seiner ersten Sitzung eine Änderung von Art. 145 Abs. 4 ZPO und einen neuen Art. 56 Abs....
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