Natur und Modalitäten der öffentlichen Versteigerung zur Teilung von Miteigentum
Natur und Modalitäten der öffentlichen Versteigerung zur Teilung von Miteigentum
Natur und Modalitäten der öffentlichen Versteigerung zur Teilung von Miteigentum
Zusammenfassung
Eine Liegenschaft steht im hälftigen Miteigentum von A., F. und E. einerseits und im hälftigen Miteigentum von B., C. und D. andererseits. Im Jahr 2017 erhoben A., F. und E. Klage gegen B., C. und D. auf Aufhebung und Aufteilung des Miteigentums nach Art. 650 bzw. Art. 651 ZGB.
Im Herbst 2019 entschied das Zivilgericht Basel-Stadt im Wesentlichen, dass das Miteigentum an der Liegenschaft aufgehoben und diese durch das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt öffentlich versteigert werde. Es behaftete die Parteien auf ihrem Einverständnis, dass die Liegenschaft durch die Gesellschaft H. geschätzt werde und der Mindestpreis zur Versteigerung drei Viertel vom Schätzwert betrage. Das Betreibungs- und Konkursamt wurde angewiesen, die öffentliche Versteigerung in Anwendung der üblichen Gantbedingungen durchzuführen und in der Folge den Netto-Erlös gemäss Quoten zuzuweisen.
Das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt liess A. im Februar 2020 die Verkehrswertschätzung der Gesellschaft H. sowie deren Stellungnahme zu Ergänzungsfragen zukommen. Dagegen rekurrierte A. und verlangte namentlich, dass die Verkehrswertschätzung (einschliesslich Stellungnahme zu den Ergänzungsfragen) aufgehoben und eine neue Schätzung durch einen unabhängigen Schätzer erstellt werde. Sowohl die untere wie die obere Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt wiesen die Beschwerden von A. ab.
Umstritten war, ob die vom Teilungsgericht festgelegten Regeln zur öffentlichen Versteigerung gemäss Art. 651 Abs. 2 ZGB (einschliesslich Schätzung) verbindlich sind oder für die öffentliche Versteigerung die Bestimmungen zur Zwangsversteigerung von Grundstücken gemäss SchKG und VZG gelten. Zu klären waren folglich die Natur und die Modalitäten der öffentlichen Versteigerung im Zusammenhang mit der Teilung von Miteigentum.
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