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Weitreichender Schuldnerschutz bestätigt: Hohe Anforderungen an Pfändbarkeit von Altersguthaben nach Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG.

Weitreichender Schuldnerschutz bestätigt: Hohe Anforderungen an Pfändbarkeit von Altersguthaben nach Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG.

Kommentierung
Pfändung & Pfandverwertung
Arrest
Konkurs- & Nachlassverfahren

Weitreichender Schuldnerschutz bestätigt: Hohe Anforderungen an Pfändbarkeit von Altersguthaben nach Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG.

 

  1. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Ein Strafgericht sprach den 1956 geborenen Beschwerdegegner (B) am 22. Dezember 2020 der Beihilfe zur ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig. Das Strafgericht hob im Urteil die Beschlagnahme der B zustehenden Austrittsleistung von über CHF 8 Mio. aus beruflicher Vorsorge bei der Vorsorgeeinrichtung C auf. B hatte C am 31. März 2020 angewiesen, sein Vorsorgeguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei D, einer anerkannten Freizügigkeitseinrichtung, zu transferieren. Die Aufhebung der Beschlagnahme erfolgte gleichermassen für das «Säule 3a»-Vorsorgekonto von B bei E, für welches B 2016 die vorzeitige Auszahlung und Transferierung auf ein Konto bei F beantragt hatte. Zur Begründung führte das Strafgericht aus, beide Vorsorgeguthaben seien nach Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG unpfändbar; daher entfalle auch die strafprozessuale Beschlagnahme.

Der Geschädigte und Beschwerdeführer (A) belegte die Vorsorgeguthaben von B hierauf mit einem Arrest nach Art. 275 SchKG; das Betreibungsamt vollzog diesen am 22. Januar 2021.

iusNet SchKG 29.09.2022

 

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