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Ein Urteil, das einen Bruttolohn zuspricht, ist ein definitiver Rechtsöffnungstitel

Ein Urteil, das einen Bruttolohn zuspricht, ist ein definitiver Rechtsöffnungstitel

Kommentierung
Rechtsöffnung

Ein Urteil, das einen Bruttolohn zuspricht, ist ein definitiver Rechtsöffnungstitel

Originalsprache Französisch

I. Sachverhalt (soweit relevant)

Mit Urteil vom 6. Januar 2017 verpflichtet die Chambre des prud'hommes de la Cours de justice des Kantons Genf A (Schuldner) und B solidarisch, der Arbeitnehmerin C den Bruttobetrag von CHF 52'640.10 zzgl. Zins zu 5% seit 1. Februar 2006, den Bruttobetrag von CHF 22'107.40 zzgl. Zins zu 5% seit 1. September 2008 und den Bruttobetrag von CHF 85'951.80 zzgl. Zins zu 5% seit 31. August 2008, unter Abzug eines Nettobetrages von CHF 20'400, zu bezahlen. Die Gläubigerin setzte die Beträge gemäss Urteil vom 6. Januar 2017 in Betreibung. Mit Urteil vom 20. Mai 2022 erteilte das Rechtsöffnungsgericht die Rechtsöffnung im beantragten Umfang. Der Schuldner focht dieses Urteil beim Cour de justice an. Mit Urteil vom 9. September 2022 erteilte die Cour de justice Rechtsöffnung für die im Urteil vom 6. Januar 2016 zugesprochenen Beträge, wobei der Betrag von CHF 20'400 abgezogen wurde. Der Schuldner erhob gegen dieses Urteil Beschwerde in Zivilsachen.

II. Kernaussagen des Entscheids

1. Ein Urteil, das eine Lohnforderung brutto zuspricht, ist ein definitiver Rechtsöffnungstitel

Das Bundesgericht selber erwähnt im Entscheid die Frage, die zu entscheiden sei: Nämlich ob ein "Bruttolohnurteil" einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstelle und, wenn ja, nur für den Nettolohn oder auch für den Bruttolohn (E. 6).

Das Bundesgericht ruft zunächst die Funktion des Rechtsöffnungsgerichts in Erinnerung (E. 6.1.1 u. 6.1.2). Dabei betont es insbesondere, dass das Rechtsöffnungsgericht nicht befugt ist, das Erkenntnisurteil auszulegen, wenn dieses unklar oder unvollständig sei. Rechtsöffnung kann nur für Beträge erteilt werden, die sich aus dem Urteil oder dem Beizug anderer Unterlagen aus den Akten des Erkenntnisverfahrens ergeben, sodass der Betrag exakt bestimmt werden kann. Andernfalls sei die Rechtsöffnung zu verweigern.

iusNet SchKG 27.07.2023

 

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