Das Bundesgericht billigt einem Urteil, das eine Lohnforderung brutto zuspricht, die Qualität eines definitiven Rechtsöffnungstitels zu. Im Rahmen des Rechtsöffnungsverfahrens kann der Schuldner jedoch die von ihm zu tragenden Lohnabzüge geltend machen, wobei es genügt, ihren Umfang mit Urkunden nachzuweisen. Belege über die tatsächliche Zahlung sind nicht notwendig.