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Fristenstillstand

Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Zahlungsbefehls durch Dauer eines verspäteten Aberkennungsverfahrens

Kommentierung
Anfechtung
Konkurs- & Nachlassverfahren
In seinem Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob die Gültigkeitsfrist des Zahlungsbefehls durch eine verspätet erhobene Aberkennungsklage nach Art. 83 Abs. 2 SchKG verlängert wird, welche im Nachgang in eine negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG (ohne angeordnete Einstellung der Betreibung) umgewandelt wurde. Es gelangte dabei zum Schluss, dass der Zeitraum der verspätet erhobenen Aberkennungsklage nach Art. 83 Abs. 2 SchKG bis zum Nichteintretens- und Umwandlungsentscheid des Gerichts bei der Verlängerung der Gültigkeit des Zahlungsbefehls nach Art. 88 Abs. 2 SchKG zu berücksichtigen ist.
Dominik Milani
iusNet SchKG 28.03.2024

Anwendbarkeit der Gerichtsferienregelung von Art. 145 Abs. 1 ZPO für die Erhebung der Kollokationsklage im Konkurs

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Das Bundesgericht musste sich mit der bisher noch nicht geklärten Frage auseinandersetzen, wie sich Gerichts- bzw. Betreibungsferien auf die Frist für die Einreichung einer Kollokationsklage im Konkurs (Art. 250 Abs. 2 SchKG) auswirken. Geprüft wurden drei verschiedene Varianten: (1) Beurteilung der Klagefrist nach Art. 56 i.V.m. 63 SchKG; (2) Keine Auswirkungen von Stillstand bzw. Ferien auf den Fristenlauf; (3) Anwendung der Gerichtsferien nach Art. 145 Abs. 1 ZPO auf die Frist zur Einreichung der Kollokationsklage im Konkurs. Nach der Prüfung der Optionen schliesst das Bundesgericht darauf, dass für die Erhebung der Kollokationsklage im Konkurs die Regelung nach Art. 145 Abs. 1 ZPO zu den Gerichtsferien Anwendung findet.
Raphael Zemp
iusNet SchKG 30.03.2023

Revision von Art. 145 ZPO und Art. 56 SchKG

Fachbeitrag
Konkurs- & Nachlassverfahren
Im Fachbeitrag zur Revision von Art. 145 ZPO und Art. 56 SchKG wird vorerst der Werdegang der Revision aufgezeigt, anschliessend wird der Begriff der Klagen nach dem SchKG umrissen sowie die Revision im Lichte der aktuelle Rechtsprechung des Bundesgericht besprochen und schlussendlich werden die Erkenntnisse daraus gezogen.
Raphael Zemp
iusNet SchKG 30.03.2023