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Konkurs

Neue Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Am 18. März 2022 wurde das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses beschlossen. Mit den Änderungen des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Strafregistergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, welche dem Gläubigerschutz besser entsprechen sollen. Dadurch soll der Missbrauch des Konkursrechts unterbunden werden, welches immer wieder dazu ausgenutzt wird, Gläubiger zu schädigen oder Konkurrenten zu unterbieten.
Daniel Pfäffli
iusNet SchKG 28.07.2022

Zur Frage der Zuständigkeit zur Verteilung eines Liquidationsüberschusses

Rechtsprechung
Konkurs- & Nachlassverfahren
In diesem Urteil, das zur Publikation vorgesehen ist, urteilte das Bundesgericht, dass die Gesellschaftsorgane einen Aktivenüberschuss zu verteilen haben und nicht das Konkursamt.
iusNet SchKG 30.05.2022

Beschluss über das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses

Gesetzgebung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Am 18. März 2022 wurde das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses beschlossen. Mit den Änderungen des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Strafregistergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, welche dem Gläubigerschutz besser entsprechen sollen. Dadurch soll der Missbrauch des Konkursrechts unterbunden werden, welches immer wieder dazu missbraucht wird, Gläubiger zu schädigen oder Konkurrenten zu unterbieten.
iusNet SchKG 30.05.2022

Keine materiell-rechtliche Beurteilung des Lastenverzeichnisses bei der Anfechtung eines Steigerungszuschlags - Grenzen des "Notankers Nichtigkeit"

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Anlass zur Beschwerde gab die öffentliche Versteigerung von Grundstücken im Rahmen einer Spezialliquidation nach Art. 230a Abs. 2 SchKG. Das Bundesgericht befasste sich mit der Zuständigkeit zur Nichtigkeitsfeststellung des Lastenverzeichnisses und den Vorbringen zur angeblichen Nichtigkeit. Es hielt fest, dass der Steigerungszuschlag nicht mit der (materiell-rechtlichen) Begründung angefochten werden kann, die in das Lastenverzeichnis aufgenommene Forderungen seien nichtig. Das Urteil zeigt, dass im Vollstreckungsverfahren auch bei behaupteter (materiell-rechtlicher) Nichtigkeit prozessuale Sorgfalt geboten ist.
Raphael Zemp
iusNet SchKG 31.03.2022