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Konkurs

Neue Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Am 18. März 2022 wurde das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses beschlossen. Mit den Änderungen des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Strafregistergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, welche dem Gläubigerschutz besser entsprechen sollen.
Daniel Pfäffli
iusNet SchKG 28.07.2022

Zur Frage der Zuständigkeit zur Verteilung eines Liquidationsüberschusses

Rechtsprechung
Konkurs- & Nachlassverfahren
In diesem Urteil, das zur Publikation vorgesehen ist, hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob die Gesellschaftsorgane oder das Konkursamt einen Aktivenüberschuss zu verteilen haben.
iusNet SchKG 30.05.2022

Beschluss über das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses

Gesetzgebung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Am 18. März 2022 wurde das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses beschlossen. Mit den Änderungen des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Strafregistergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, welche dem Gläubigerschutz besser entsprechen sollen.
iusNet SchKG 30.05.2022

Keine materiell-rechtliche Beurteilung des Lastenverzeichnisses bei der Anfechtung eines Steigerungszuschlags - Grenzen des "Notankers Nichtigkeit"

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Anlass zur Beschwerde gab die öffentliche Versteigerung von Grundstücken durch das rechtshilfeweise beauftragte Konkursamt im Rahmen einer Spezialliquidation nach Art. 230a Abs. 2 SchKG. Angefochten ist der Steigerungszuschlag. Das Bundesgericht hatte sich mit der Zuständigkeit zur Nichtigkeitsfeststellung des Lastenverzeichnisses und den die angebliche Nichtigkeit betreffenden Vorbringen der Beschwerdeführerin zu befassen.
Raphael Zemp
iusNet SchKG 31.03.2022