Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern ein Zahlungsbefehl, der während der Dauer des vom Bundesrat angeordneten allgemeinen Rechtsstillstandes erlassen worden ist, nichtig ist. Das Bundesgericht ging von Nichtigkeit aus. Was die Folgen angeht, kam das Bundesgericht zum Schluss, dass sich der Rechtsstillstand bei Zustellung des Zahlungsbefehls auf die weiteren Verfahrensakte nicht auswirke.